Bei der beitragsorientierten Leistungszusage sagt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die spätere Auszahlung zu, die mindestens der Höhe der eingezahlten Beiträgen entspricht.
Anders als bei der reinen Beitragszusage, wo dem Arbeitgeber lediglich die Weiterführung der Beiträge an die Versorgungseinrichtung zugesagt werden. Dadurch entsteht auch die Zusage, der sich daraus ergebenden Leistung wie z.B. die garantierte Ablaufleistung bei der Direktversicherung.
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